Ihr zuverlässiger Partner für Abfall- und Gefahrgutberatung

Wir beraten Sie professionell und zuverlässig in folgenden Bereichen:

  • Abfallmanagement
  • Gefahrgutmanagement
  • Umweltmanagement

Mit unserer Erfahrung und unserem fachlichen Know-how unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Prozesse effizient zu gestalten und nachhaltige Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für mehr Sicherheit, Struktur und Nachhaltigkeit auf Ihren Baustellen und in Ihrem Betrieb.


Unsere Leistungen
Green Conform Solutions Logo

GCS Green Conform Solutions – Ihr Partner für Abfallwirtschaft, Gefahrgutmanagement

GCS Green Conform Solutions ist Ihr zuverlässiger externer Partner für nachhaltige und rechtskonforme Lösungen im Bereich der Abfallwirtschaft und des Gefahrgutmanagements. Wir bieten maßgeschneiderte Beratung und praxisorientierte Unterstützung, um Unternehmen jeder Größe bei der effizienten und umweltbewussten Entsorgung von Abfällen sowie bei der sicheren Handhabung und dem Transport von Gefahrgütern auf der Straße zu unterstützen.

Unser Expertenteam umfasst zertifizierte Abfall- und Gefahrgutbeauftragte, die Ihnen helfen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren. Wir bieten nicht nur fundierte Beratung, sondern auch praxisgerechte Schulungen und individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Mit GCS Green Conform Solutions haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der sowohl Ihre Umweltverantwortung wahrt als auch höchste Sicherheitsstandards gewährleistet. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Abfallwirtschaft und Gefahrgutprozesse effizient und rechtskonform zu gestalten.

Ihre Vorteile mit GCS

Regionaler Service

Regionaler Service – Schnell & Zuverlässig

Wir konzentrieren uns auf Baden-Württemberg und Bayern, um Ihnen einen besonders schnellen und effizienten Service zu bieten. Durch unsere regionale Ausrichtung garantieren wir kurze Wege, flexible Lösungen und persönliche Betreuung direkt vor Ort.

Transparente Preise

Transparente Paketpreise

Bei uns wissen Sie von Anfang an, was Sie zahlen. Unsere transparenten Paketpreise bieten Ihnen klare Kostenstrukturen ohne Überraschungen – fair, nachvollziehbar und zuverlässig.

Schnelle Beratung

Schnelle Beratung – innerhalb von 4 Stunden*

Wir lassen Sie nicht warten!
*Je nach gebuchtem Paket beantworten wir Ihre Anliegen innerhalb von 4 Stunden – schnell, kompetent und zuverlässig. So erhalten Sie zügig die passende Lösung für Ihr Anliegen.

Leistungsportfolio

Umfassendes Leistungsportfolio – Alles aus einer Hand

Maßgeschneiderte Beratung – unser breites Leistungsportfolio deckt alle Ihre Bedürfnisse ab. Effizient, professionell und zuverlässig.

Gefahrgutbeauftragter

Sicherer Umgang mit Gefahrgut, maßgeschneidert für Ihr Unternehmen

Als zertifizierter Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Sie dabei, den Transport, die Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen sicher und rechtskonform zu gestalten. Ob chemische Substanzen, explosive Stoffe oder umweltgefährdende Materialien – mit unserer Expertise sorgen Sie für Compliance, vermeiden Risiken und schützen Mensch sowie Umwelt.

Standard
130 € / Monat

Zielgruppe:
Industrieunternehmen, Speditionen, Handelsunternehmen

  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
  • 1 Vor-Ort-Besuch pro Jahr
  • Überwachungsprotokolle
  • 1 Unterweisung pro Jahr inkl. Teilnahmebescheinigungen
  • Jahresabschlussbericht
  • 1 Verkehrsträger
  • Beratung per Mail & Telefon (innerhalb 4h)
  • Muster-Beförderungspapiere
  • 5 Std. individuelle Beratung/Jahr
Anfragen
Premium
235 € / Monat

Zielgruppe:
Logistikdienstleister, Speditionen, Krankenhäuser

  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
  • 2 Vor-Ort-Besuche pro Jahr
  • Überwachungsprotokolle
  • 2 Unterweisungen pro Jahr inkl. Teilnahmebescheinigungen
  • Jahresabschlussbericht
  • 2 Verkehrsträger
  • Beratung per Mail & Telefon (innerhalb 4h)
  • Muster-Beförderungspapiere
  • 10 Std. individuelle Beratung/Jahr
Anfragen

Abfallbeauftragter

Professionelles Abfallmanagement für Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit

Als zertifizierter Abfallbeauftragter unterstützen wir Unternehmen und Kommunen dabei, gesetzeskonforme und effiziente Abfallprozesse umzusetzen. Ob Abfallvermeidung, Recyclingoptimierung oder rechtssichere Entsorgung – mit unserer Expertise erfüllen Sie die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und steigern gleichzeitig Ihre Nachhaltigkeitsziele.

Bronze
200 € / Monat
  • inkl. Fahrt- & Spesenkosten
  • Bestellung als Abfallbeauftragter
  • 2 Begehungen pro Jahr
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Entwicklung neuer Verfahren zur Abfallverminderung
  • Überprüfung des Entsorgers (Zusatzleistung)
  • Beratung per Mail & Telefon (innerhalb 48h)
Anfragen
Silber
330 € / Monat
  • inkl. Fahrt- & Spesenkosten
  • Bestellung als Abfallbeauftragter
  • 4 Begehungen pro Jahr
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • 1 Mitarbeiterunterweisung/Jahr (Abfallrecht)
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Entwicklung neuer Verfahren zur Abfallverminderung
  • Überprüfung des Entsorgers (Zusatzleistung)
  • Beratung per Mail & Telefon (innerhalb 4h)
Anfragen
Gold
380 € / Monat
  • inkl. Fahrt- & Spesenkosten
  • Bestellung als Abfallbeauftragter
  • 4 Begehungen pro Jahr
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • 1 Mitarbeiterunterweisung/Jahr (Abfallrecht)
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Entwicklung neuer Verfahren zur Abfallverminderung
  • Überprüfung des Entsorgers (Zusatzleistung)
  • Beratung per Mail & Telefon (innerhalb 4h)
  • 5 Std. individuelle Beratung/Jahr, inkl.:
    • Bestimmung von AVV-Nummern
    • Unterstützung bei Ausschreibungen
    • Sonderreport an Umweltbeauftragte
    • Suche nach Laboren
Anfragen

Häufig gestellte Fragen

Ein Abfallbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn in Ihrem Unternehmen:
- mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle oder
- mehr als 100 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle pro Jahr anfallen,
- gefährliche Abfälle befördert, behandelt oder verwertet werden,
- oder Sie eine genehmigungspflichtige Anlage gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) betreiben.

Rechtsgrundlage:
§ 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Ein Abfallbeauftragter hilft Ihnen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten, Entsorgungsprozesse zu optimieren und Bußgelder zu vermeiden.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Unternehmen regelmäßig:
- gefährliche Güter transportiert, verlädt, verpackt oder versendet,
- mehr als die Freigrenzen gemäß ADR (1.1.3.6) überschreitet,
- oder an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene oder per Schiff beteiligt ist.

Ausnahmen:
Kleine Mengen (unterhalb bestimmter Schwellenwerte), reine Lagerhaltung oder gelegentliche Transporte können unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht befreit sein.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) i. V. m. Kapitel 1.8.3 ADR

Ein Gefahrgutbeauftragter sorgt für rechtssichere Abläufe, Schulungen, Dokumentation und schützt Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und Haftungsrisiken.
Verstöße können zu Bußgeldern bis 100.000 €, Strafverfahren, Behördenauflagen oder sogar Baustellenstopps führen. Ein bestellter Beauftragter hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden und sorgt für Sicherheit und Nachweisbarkeit.
Gefahrgut muss nach den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) gekennzeichnet werden. Das umfasst:
- Gefahrzettel (Placards) mit der richtigen Gefahrgutklasse
- UN-Nummer (z. B. UN 1263 für Lacke)
- Orangefarbene Warntafeln an Fahrzeugen
- Kennzeichnung auf Verpackungen mit Symbol, UN-Nummer und ggf. Pfeilen

Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, witterungsbeständig und vollständig sein – sonst drohen Bußgelder oder Transportunterbrechungen.
„Begrenzte Menge“ (englisch: Limited Quantity / LQ) bedeutet, dass kleine Mengen gefährlicher Stoffe unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung und Transport erfüllen.

Das heißt:
- Kein Gefahrgutaufkleber auf dem Fahrzeug
- Keine orangefarbene Warntafel
- Kennzeichnung mit dem LQ-Symbol (schwarz-weißes Quadrat) auf dem Paket
- Erleichterungen gelten nur bei Einhaltung der Mengengrenzen pro Innenverpackung und Versandstück

Achtung:
Trotz LQ gilt Sorgfaltspflicht – unsachgemäßer Transport kann zu Bußgeldern führen.
Gefährliche Abfälle (auch: Sonderabfälle) enthalten Stoffe, die umwelt- oder gesundheitsgefährdend sind – z. B. Lacke, Öle, Asbest, kontaminierter Bauschutt oder Chemikalien.
Sie sind mit einem Sternchen (*) im Abfallverzeichnis (AVV) gekennzeichnet.

Nicht gefährliche Abfälle sind z. B. Bauschutt, Holz, Kunststoffe oder Metallschrott, solange sie keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Tipp:
Im Zweifel immer prüfen lassen – eine falsche Einstufung kann teuer werden.